Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Die Angebote von Immobilien Petra Witte sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, ohne Zustimmung, nicht zugänglich gemacht werden. Diese Angebote basieren auf den uns erteilten Informationen, so dass eine Haftung nicht übernommen werden kann. Die Nachweise von Immobilien Petra Witte sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung bleiben vorbehalten.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger die, durch Immobilien Petra Witte nachgewiesene, Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Vorkenntnisse eines von Petra Witte angebotenen und vermittelten Objektes schliesst die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus, wenn durch die Tätigkeit von Immobilien Petra Witte ein Vertragsabschluss zu diesem Objekt erreicht werden kann.

3. Unterzeichnung des Angebotes

Die Unterzeichnung des Angebotes bestätigt die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und des vollen Courtageanspruchs, außer bei zusätzlichem Vermerk und Gegenzeichnung des Anbietenden. Die Anforderung von schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Informationen verpflichtet zur Zahlung der vollen Courtage bei Zustandekommen eines Vertrages.

4. Courtage-Bedingungen und Anspruch

Der Courtage-Anspruch entsteht, sobald auf Grund des Nachweises oder der Vermittlung durch Immobilien Petra Witte ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, Immobilien Petra Witte unverzüglich mitzuteilen wann und zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von Immobilien Petra Witte angebotenes Objekt zustande gekommen ist.

Der Anspruch entsteht, auch wenn
  • der vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen;
  • der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen vertrag über ein anderes Objekt des von Immobilien Petra Witte nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird;
  • vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn
  • der zustande gekommene Vertrag durch auflösende Bedingungen erlischt;
  • der Vertrag durch ein Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden, Gründen rückgängig gemacht, bzw. nicht erfüllt wird.

Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt halt, zum Schadensersatz verpflichtet.

5. Fälligkeit der Courtage

Bei Beurkundungen bzw. Vertragsabschluss wird die Courtage für Immobilien Petra Witte fällig. Diese ist fällig und ohne Abzüge zahlbar, nach rechnungslegung in bar oder per Scheck, aktuell dtiert auf den termin der notariellen Beurkundung des Vertrages und oder dem rechnungsdatum. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Courtage. Werden durch die Vermittlung und oder den Nachweis durch Immobilien Petra Witte verbindliche notarielle Vertragsangebote abgegeben, so ist die Courtage für Immobilien Petra Witte hälftig bei Angebotsabgabe und Annahme des Angebotes fällig und zahlbar.

6. Courtage-Sätze

Nur - im Falle des Erfolges - von Immobilien Petra Witte gelten, für folgende Dienste & Leistungen, diese Courtagen, zuzüglich jeweils geltender, gesetzlicher Mehrwertsteuer als vereinbart und zahlbar...
  1. bei An- und Verkauf von Unternehmen:
    6 % vom Vertragswerk, durch den Käufer
  2. bei An- und Verkauf von Grundbesitz: (bebaut oder unbebaut)
    5 % vom notariellen Kaufpreis, durch den Käufer
  3. Erbbaurecht:
    1 Jahreserbauzins durch den Erbbauberechtigten
  4. An- und Vorkaufsrecht:
    2,5 % vom Verkehrswert des Grundstücks durch den/die Berechtigten
  5. bei Vermietung/Verpachtung vom Mieter/ Pächter für:
    1. Verträge bis 3 Jahre Laufzeit:
      2 Monatskaltmieten/Monatsanteilen der Jahrespacht
    2. Verträge über 3 Jahre Laufzeit:
      3 Monatskaltmieten /Monatsanteilen der Jahrespacht.
    3. Wohnraum Vermietung:
      2 Monatskaltmieten
  6. Werden durch Vermieter/Verpächter Abstandszahlungen gefordert, so berechnen wir, zu Lasten des Mieters/Pächters, eine Vermittlungs-Courtage in Höhe von 5 % des Abstandsbetrages. Die Prüfung der Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht Gegenstand der Tätigkeit von Immobilien Petra Witte.
  7. Für die Vermittlung von Liefer- und Leistungsverträgen werden 5 % des Vertragswertes erhoben.

7. Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen für ihre Wirksamkeit unabdingbar der Schriftform.

8. Teilunwirksamkeits-Klausel

Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, im Rahmen des Zulässigen, Bad Münder.